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SUCHT
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- Illegale Suchtmittel Fortsetzung
Aktuell:
März 2017: Dritte Verordnung zur Änderung der BTM-Verschreibungsordnung
Drogenberatung:
Praxis: Drogen-Schwerpunktpraxis in Freiburg
Die Drogenszene ist männlich: Artikel in der BZ: http://www.badische-zeitung.de/kreis-breisgau-hochschwarzwald/die-drogenszene-ist-maennlich--16146127.html, Bei der Suchtberatungsstelle "Kobra" entscheiden sich vor allem Männer für eine langfristige Behandlung / Finanzierung gesichert

Das Beratungsteam von „Kobra“ (von links): Leiterin Katharina Braun, Stefan Heizmann, Bettina Höss, Melanie Müller, Daniel Ferner, Tobias Glas, Michaela Sturm Foto: Sigrid Umiger
Selbsthilfegruppen
EUSG e.V. – Ex User Support Group e.V.:
Entzugstherapien:
Unterbringung:
Initiative Substitution: 
Während sich die Zahl der behandelten Substitutionspatienten in den letzten 10 Jahren verdoppelt hat und aktuell bei 75.000 Patienten liegt, stagniert die Zahl der substituierenden Ärzte bei 2.700.
Info´s im Netz:
Veröffentlichungen:
Gerichtsurteile:
- Berufsverbot für Suchtmediziner (Süddeutsche.de): html und pdf
- Schwere Vorwürfe gegen einen Mosbacher Arzt (Rhein-Neckar-Zeitung) html und pdf
Links:
Fahrerlaubnis und Substitution
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung Mai 2014 (pdf): Berichte der
Bundesanstalt für Straßenwesen
Mensch und Sicherheit Heft M 115, Seite 75: Bei i.v.-Drogenabhängigen kann unter bestimmten Umständen eine Substitutionsbe-handlung mit Methadon indiziert sein. Wer als Heroinabhängiger mit Methadon substi-tuiert wird, ist im Hinblick auf eine hinreichend beständige Anpassungs- und Leistungs-fähigkeit in der Regel nicht geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Nur in seltenen Aus-nahmefällen ist eine positive Beurteilung möglich, wenn besondere Umstände dies im Einzelfall rechtfertigen. Hierzu gehören u. a. eine mehr als einjährige Methadonsubstitution, eine psychosoziale stabile Integration, die Freiheit von Beigeb-rauch anderer psychoaktiver Substanzen, incl. Alkohol, seit mindestens einem Jahr, nachgewiesen durch geeignete, regelmäßige, zufällige Kontrollen (z. B. Urin, Haar) während der Therapie, der Nachweis für Eigenverantwortung und Therapie-Compliance sowie das Fehlen einer Störung der Gesamtpersönlichkeit. Persönlich-keitsveränderungen können nicht nur als reversible oder irreversible Folgen von Miss-brauch und Abhängigkeit zu werten sein, sondern ggf. auch als vorbestehende oder parallel bestehende Störung, insbesondere auch im affektiven Bereich. In die Begut-achtung des Einzelfalles ist das Urteil der behandelnden Ärzte einzubeziehen. Insoweit kommt in diesen Fällen neben den körperlichen Befunden den Persönlichkeits-, Leis-tungs-, verhaltenspsychologischen und den sozialpsychologischen Befunden erhebli-che Bedeutung für die Begründung von positiven Regelausnahmen zu.
- Informationsblatt Substitution und Fahreignung (MPU) 2014 (pdf)
- Gerichtsurteile Substitution und Fahrerlaubnis (pdf)
- Substitution und Fahrtüchtigkeit (Broschüre, pdf)
- Fahrerlaubnisverordnung FeV (pdf)
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Substituierende Praxen
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Praxis Dr. Peter Feil, Schulstr. 15, 79288 Gottenheim, T 07665-940210, peter-feil(at)mixinfo.de |